Der Vollbetrieb des SFTZ (ab 2023/24) soll mit vier Kategorien von „Personal“ bewerkstelligt werden:
- Abteilungsleiter: Vereinsmitglied, Bevollmächtigter nach §30 BGB
- Stellv. Abteilungsleiter*in: Vereinsmitglied
- Fachgebietsleiter*innen: möglichst Vereinsmitglieder
- Mentoren: Wissenschaftler oder Ingenieure oder Lehrer oder …
- teilabgeordnete Fachlehrkräfte
- Wissenschaftler*innen bzw. Ingenieure bzw. … : MINT-Experten
- pensionierte Wissenschaftler*innen bzw. Ingenieur bzw. Fachlehrkräfte
- pensionierte Ausbilder*innen
- …
- Studentische Hilfskräfte
- …
Kurs- bzw. Praktikumsleiter sowie Betreuer bzw. Aufsichtspersonal können als Freie Mitarbeiter oder als Übungsleiter vergütet werden; im letzteren Fall können sie steuerlich von der Übungsleiterpauschale profitieren: Eine Übungsleitervergütung ist bis zur Höhe von jährlich 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei.
Jedoch ist nur mit Wechselpersonal und starker Personalfluktuation ein geordneter SFTZ-Betrieb nicht zu bewerkstelligen, sondern es bedarf auch einer Kontinuität:
- MINT-Koordinator*in / Assistent*in der Abteilungsleitung / Sekretariat
- Laborant (könnte einen Teil der Hausmeisteraufgaben übernehmen)
Die volle Personalstärke wird erst im Laufe der Zeit erreichbar sein.